Das neue Datenschutzgesetz und die Folgen für die Schule
Ab dem 1.September 2023 tritt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) in Kraft und löst damit das bestehende aus dem Jahr 1992 ab. Damit trägt es den veränderten digitalen Realitäten Rechnung und erfüllt gleichzeitig auch den Zweck der Harmonisierung des Datenschutzgesetzes mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Da das nDSG wie bis anhin nur für die Bearbeitung von Daten durch Bundesbehörden und private Personen (inkl. Unternehmen) gilt, sind öffentliche Schulen davon nicht betroffen, weil es sich um kantonale oder kommunale Institutionen handelt.
Für öffentliche Schulen gilt deshalb nach wie vor das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.
An sich sind die öffentlichen Schulen somit nicht vom neuen Datenschutzgesetz betroffen. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, dem anwendbaren kantonalen Datenschutzrecht genügend Aufmerksamkeit zu schenken sowie offene Fragen anzugehen und Lösungen entsprechend umzusetzen.
Anders sieht es für Privatschulen oder ähnliche Institutionen aus. Für sie gilt das neue Datenschutzgesetz.
Für mehr Informationen und genauere Ausführungen empfehlen wir euch den Artikel von educa zu lesen.
Als Unternehmen unterliegt die anykey dem neuen Datenschutzgesetz und somit haben wir alle relevanten Massnahmen ergriffen:
- Alle unsere Lösungen, Software-Werkzeuge und Benutzerdaten wurden überprüft.
- Unsere Sicherheit und Datenschutz-Seite security.anykey.ch ist ergänzt und auf unserer Webseite haben wir einen Cookie-Banner eingerichtet.
- Mit relevanten Partnern existieren Datenverarbeitungs-Vereinbarungen (DPA).