Über uns Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Der Kunde anerkennt die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der anykey IT AG, (anykey), die in ihrer jeweils geltenden Fassung allen heutigen und zukünftigen Verträgen des Kunden mit anykey  zugrunde liegen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen – insbesondere die Geltung von Einkaufsbedingungen des Kunden – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von anykey.

2. Vertragsschluss

Offerten von anykey sind freibleibend. Die Preisangaben und die technischen Spezifikationen in den Preislisten und Prospekten sowie auf der Homepage von anykey  sind unverbindlich, soweit sich nicht schriftlich etwas anderes ergibt. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn diese von anykey  schriftlich bestätigt worden ist.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarungen – netto, ohne irgendwelche Abzüge.

Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. für Fracht, Verpackung, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen zu tragen.

4. Zahlungsbedingungen

Die von anykey gestellten Rechnungen sind netto innert 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt auch ohne weitere Mahnung Verzug ein und Verzugszins von 8% ist geschuldet. Für die Dauer des Verzuges behält sich anykey das Recht vor, allfällige Supportleistungen gegenüber dem Kunden einzustellen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit behaupteten oder ausgewiesenen Gegenforderungen zu verrechnen.

5. Lieferfrist

Alle von anykey angegebenen Termine und Lieferfristen sind ohne anderweitige, ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung nur als angenähert zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt somit nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

Eine Verzugsentschädigung ist nur geschuldet, wenn sich anykey ausdrücklich schriftlich verpflichtet hat, eine bestimmte Lieferfrist einzuhalten und widrigenfalls eine Verzugsentschädigung zu leisten. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, für verspätete Lieferung eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweisbar durch anykey verschuldet wurde und der Kunde einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Die Verzugsentschädigung beträgt in keinem Fall mehr als insgesamt 5% des Vertragspreises des verspäteten Teils der Lieferung.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von anykey. Der Kunde ermächtigt anykey hiermit, Eintragungen in Register vorzunehmen, soweit dies zur Eigentumssicherung notwendig ist.

7. Verpackungsmaterial

Transport- und Verpackungsmaterial nimmt anykey vorbehältlich einer gesetzlichen Pflicht nicht zurück. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

8. Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der verkauften Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Als zugesichert gelten nur jene Eigenschaften, die in der Verkaufsbestätigung von anykey ausdrücklich als solche bezeichnet und bestätigt werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Auslieferung oder Beendigung der Dienstleistung. Der Kunde hat die gelieferte Ware und/oder die erbrachte Dienstleistung, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin zu untersuchen, andernfalls gilt die Sache und/oder Dienstleistung als genehmigt.

Beanstandungen werden in jedem Fall nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware oder nach Beendigung der Dienstleistung – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. anykey ist nach erfolgter Mängelrüge berechtigt, die Ware und/oder die Dienstleistung ihrerseits zu prüfen. Bis dahin sorgt der Kunde für Zugang und sachgemässe Lagerung.

Die Gewährleistungsverpflichtung von anykey beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung, Nachbesserung, Wandelung oder Minderung. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von anykey zurückgesandt werden. Jede weitere Gewährleistung und Haftung, insbesondere für indirekte und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Drittansprüche, insbesondere auch verursacht durch die Organe, Angestellten oder eingesetzten Hilfspersonen von anykey, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt / Vertragsstörungen

Eigene und fremde Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, soweit solche Ereignisse nicht vorhersehbar waren, sowie Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und allgemein Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von ihren Verpflichtungen, insbesondere der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird dadurch die Lieferung oder Abnahme um mehr als einen Monat verzögert, so haben sich Kunde und anykey über das weitere Vorgehen zu einigen. Kommt keine Einigung zustande, so kann frühestens nach einem weiteren Monat das zuständige Gericht gemäss nachfolgend Art. 10 angerufen werden, welches sodann entscheidet.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Betreibungsort

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die am Sitz von anykey zuständigen Gerichte. anykey bleibt berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Ort zu betreiben oder einzuklagen.

Ausgabe März 2011