Die eWolke wird Basisschrift tauglich

Wir freuen uns sehr darüber, Sie informieren zu können, dass wir die Basisschrift mit der Zustimmung der Deutschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz auf der eWolke einbinden dürfen.

Für unsere eWolke-Kunden bedeutet dies, dass Dokumente, die den Schriftsatz der Basisschrift enthalten, online korrekt und im entsprechenden Schriftsatz dargestellt werden können. Dadurch können solche Dokumente nun problemlos im Webbrowser bearbeitet werden, was einem oft geäusserten Wunsch unserer eWolke-Nutzer entspricht.

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